Rauchmelderpflicht – alles was Sie wissen müssen

In den meisten Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht: Die Installation von Rauchmeldern in den eigenen vier Wänden. Die kleinen unauffälligen Geräte an der Zimmerdecke können im Ernstfall dafür sorgen, dass Menschen rechtzeitig gerettet werden. Bis zum Ende des Jahres wird die Anbringung von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohnungen in zwei weiteren Bundesländern zur Vorschrift. 

Wir haben  für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt. 

Wozu einen Rauchmelder installieren? 

In Brandfällen ist der Tod meistens auf eine Rauchvergiftung zurückzuführen. Schon wenige Atemzüge des gefährlichen Rauchs können zur Bewusstlosigkeit und letztlich zum Ersticken führen. 

Häufig entsteht eine Rauchvergiftung bei unbemerkten Bränden, während die Betroffenen schlafen. Grund dafür ist, dass sich der Körper im Schlaf regeneriert und dazu bestimmte Körperfunktionen in eine Art „Stand-by-Modus“ versetzt. Der Geruchssinn ist eine davon: Besonders in der Tiefschlafphase sind Menschen nicht mehr in der Lage, Gerüche wahrzunehmen und davon aufzuwachen. 

Ein Rauchmelder kann im Brandfall daher wertvolle Hilfe leisten: Der Rauch löst ein akustisches Signal aus, wodurch der Betroffene aufwacht und sich in Sicherheit bringen kann.

 

Wie funktioniert ein Rauchmelder? 

Über Lüftungsschlitze an den Seiten des Rauchmelders gelangt die Raumluft in eine kleine Kammer im Inneren des Geräts. Innerhalb dieser Kammer wird regemäßig ein Lichtsignal an einen gegenüberliegenden Sensor gesendet. Im Falle einer Rauchentwicklung wird das Licht durch die feinen Rauchpartikel abgelenkt und der Sensor nimmt das Licht gestreut wahr. Die automatische Auslösung des Alarms ist die Folge.

 

Ab wann sind Rauchmelder Pflicht? 

In einigen Bundesländern müssen Rauchwarnmelder schon seit mehreren Jahren sowohl in Neu- und Umbauten als auch in bestehenden Wohnungen installiert werden. Andere Länder haben bereits eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten eingeführt und verpflichten bis Ende des Jahres auch Eigentümer von bestehendem Wohnraum dazu, Brandmelder zu installieren.

 

Rauchermelderpflicht

  in Neu- Umbauten in Bestandsbauten
Baden Württemberg 10.07.2013  31.12.2014
Bayern 01.01.2013 31.12.2017
Bremen 01.05.2010 31.12.2015
Hamburg 01.04.2006 31.12.2010
Hessen 24.06.2005 31.12.2044
Mecklenburg - Vorpommern 01.09.2006 31.12.2009
Niedersachsen 01.11.2010 31.12.2015
Nordrhein - Westfalen 01.04.2013 31.12.2016
Rheinland - Pfalz 23.12.2003 12.07.2012
Saarland 18.02.2004 31.12.2016
Sachsen - Anhalten 17.12.2009 31.12.2015
Schleswig - Holstein 01.04.2005 31.12.2010
Thüringen 29.02.2008 31.12.2018

 

In welchen Zimmern müssen Rauchmelder angebracht werden?

 

Die Rauchwarnmelder müssen in den Räumen angebracht werden, in denen Personen schlafen, wie 

  • Schlafzimmer
    Kinderzimmer

  • Darüber hinaus sollten die Räume, die im Brandfall den Rettungsweg darstellen, ebenfalls mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet sein – beispielsweise

 

  • Flure

    Sind in einem Haus mehrere Stockwerke vorhanden, muss in der obersten Etage mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In der Küche oder im Badezimmer sollten keine Brandmelder eingebaut werden, da hier durch den Wasserdampf vom Kochen oder Duschen Fehlalarme ausgelöst werden könnten.

    Wer trägt die Kosten?

    In nahezu allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht muss der Haus- oder Wohnungseigentümer die Kosten für den nötigen Einbau der Rauchmelder übernehmen.

    Eine Ausnahme stellt die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern dar: Hier ist der Besitzer der Wohnung für die Installation der Feuermelder verantwortlich. Im Fall einer Mietwohnung ist es daher Aufgabe des Mieters für Brandmelder zu sorgen, da er zu diesem Zeitpunkt der Besitzer der Wohnung ist.

    Wie werden die Rauchmelder gewartet?

    Die Rauchmelder müssen jederzeit einwandfrei funktionieren. Um dies zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. Folgendes sollte hierbei überprüft werden:

 

  • Batterieprüfung: Stellen Sie sicher, dass der Rauchmelder noch mit ausreichend Energie versorgt wird.

  • Prüfung auf Beschädigungen: Ist der Rauchmelder offensichtlich beschädigt und funktioniert nicht mehr zuverlässig, ist ein Austausch des Geräts notwendig.

  • Prüfung auf Verschmutzung: Alle Öffnungen des Rauchmelders, in die Rauch eindringen kann, sollten frei von Schmutzpartikeln (z.B. Staub) sein. Ist eine Verschmutzung vorhanden, sollte der Rauchmelder vorsichtig gereinigt werden. Hinweise dazu finden Sie in der Betriebsanleitung.

  • Prüfung auf ausreichend Freiraum: Es muss dauerhaft sichergestellt sein, dass 0,5 m um den Rauchmelder keinerlei Hindernisse vorhanden sind (z.B. Lampen, Dekorationsgegenstände). Nur so kann der Rauch im Gefahrenfall in das Gerät eindringen und der nötige Alarm rechtzeitig ausschlagen.

  • Auslösen eines Probealarms: Durch Betätigen des Testknopfs können Sie überprüfen, ob der Rauchmelder im Alarmfall ausreichend laut piept und blinkt.

    Hält der Rauchmelder der Prüfung nicht stand, ist er auszutauschen. Ein genereller Austausch der Geräte sollte nach spätestens zehn Jahren und sechs Monaten nach der Installation des Rauchmelders erfolgen.

    Wer wartet die Rauchmelder?

    In den einzelnen Ländern ist unterschiedlich geregelt, wer für die Betriebsbereitschaft der Geräte zuständig ist:

 

Wer ist für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder zuständig?

                                                                    
Baden Württemberg  Besitzer (z.B. Mieter)*
Bayern  Besitzer (z.B. Mieter)*
Bremen  Besitzer (z.B. Mieter)*
Hamburg  Eigentümer
Hessen  Besitzer (z.B. Mieter)*
Mecklenburg - Vorpommern  Besitzer (z.B. Mieter)*
Niedersachsen  Besitzer (z.B. Mieter)*
Nordrhein Westfalen  Besitzer (z.B. Mieter)*
Rheinland - Pfalz  Eigentümer
Saarland  Eigentümer
Sachsen - Anhalt  Eigentümer
Schleswig - Holstein  Besitzer (z.B. Mieter)*
Thüringen  Eigentümer

                                                                    *außer der Eigentümer erklärt sich bereit, die Wartung zu übernehmen