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Sicherheitstipps zu Silvester

 

 

Gerade zum Jahreswechsel müssen die Feuerwehren bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern, besonders häufig Hilfe leisten.

 

Um dem vorzubeugen, geben die Feuerwehren hier einige

 

Sicherheitstipps:

•verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die da sind:

•Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche): Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen (z.B. bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk). Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien abbrennen.

•Feuerwerkskörper der Klasse II (nur für Erwachsene): Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Die Zündung ist nur erlaubt von Silvesterabend 18 Uhr bis Neujahrsmorgen 7 Uhr. Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden - niemals in Räumen.

•Bewahren Sie Feuerwerkskörper immer getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf,

•halten Sie beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder Karton bereit,

•lesen Sie bereits am Silvesternachmittag bei klarem Verstand in Ruhe die Gebrauchsanleitung für das Feuerwerk,

•schließen Sie in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren,

•halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen,

•halten Sie immer ein geeignetes Kleinlöschgerät (z.B. Feuerlöscher, gefüllter Eimer mit Wasser oder Blumenspritze) in greifbarer Nähe bereit,

•kann ein Entstehungsbrand nicht beim allerersten Versuch gelöscht werden: Raum verlassen, Türen schließen (nicht verschließen!) und sofort die Feuerwehr - Notruf 112 - alarmieren,

•angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen; sie sind unberechenbar und können auch später noch explodieren,

•Raketen nur von geeigneten Freiflächen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten; am Sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste und

•Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser (oder Schnee) mindestens zehn Minuten lang kühlen.