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Wir sind Mitglied im VBBD e.V.

 

Brandschutzbeauftragter

Eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt ist ein Brandschutzbeauftragter. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

 

Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier im Besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

 

Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

 

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

 Festlegung und durchführen organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie das Erstellen von: 

Flucht- und Rettungsplänen

Alarmpläne

Feuerwehreinsatz

Räumungspläne und der Katastrophenabwehrpläne detaillierte Brandschutzpläne für besonders wichtige Betriebseinrichtungen 

Unterweisungen der Belegschaft in Bezug auf Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie vorhandenes Feuerlöschgerät 

Koordinierung und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen 

Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel 

Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen

Brandschutzordnung

Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen

Beratung bei Fragen des Brandschutzes

Zusätzlich hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (erkennen und beurteilen von Gefahren) auf die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln durch Betriebsangehörige zu achten. Um Schäden so gering wie möglich zu halten, steht er in der Pflicht, für die Beseitigung von Gefahren zu sorgen. Auch die Überwachung und nachträgliche Kontrolle von sogenannten Heißarbeiten, wie Schweißen, Löten oder anderen Arbeiten mit offener Flamme gehören zu den Aufgaben. 

 

Ausbildung 

Da es keine verpflichtende Regelungen zur Ausbildung gibt, sollte darauf geachtet werden, dass die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der CFPA-Europe, beziehungsweise an den Leitlinien der vfdb = Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.; Richtlinie 12-09/01:2001-07 - Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten - und dem vfdb-Merkblatt 12-09/01a:2003-04, orientieren. Sie dauert in der Regel 2 Wochen und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. 

 

Brandschutzordnung DIN 14096 

Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie die Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland durch die DIN 14096 geregelt. Eine Brandschutzordnung ist immer in Zusammenhang mit einem Brandschutzplan zu sehen.